Warntafeln für Fahrradträger

In Italien und Spanien gibt es eine sog. Warntafelpflicht bei überstehender Ladung.

In Italien müssen Autoreisende (Wohnmobil) ihre über das Fahrzeugheck hinaus stehende Ladung oder Dachlasten mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen. Befolgt man diese Vorschrift nicht oder kennzeichnet die Ladung falsch, drohen Bußgelder zwischen 84 und 335 Euro.

Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinaus stehen, sind mit einer 50 x 50 cm rot-weiß reflektierenden Metall- Warntafel (typengenehmigt) zu kennzeichnen. Nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet.

Die Tafel ist am Ende des vorspringenden Ladungsteils so anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Mit einer Warntafel ist jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Die Ladung darf insgesamt aber nie mehr als 3/10 ihrer Gesamtlänge rückwärts überstehen. Die Tafel ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden. Gegenstände dürfen transportiert werden, die seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragen, sofern der Ladungsüberstand auf jeder Seite nicht mehr als 30 cm über den vorderen Begrenzungsleuchten und den Schlussleuchten hinaus beträgt. Pfähle, Stangen, Platten und ähnliche schwer erkennbare Ladungen dürfen, wenn sie auf dem Fahrzeug waagrecht angebracht werden, auf keinen Fall seitlich über die Fahrzeugabmessungen hinausragen.

Nach Informationen des italienischen Verkehrsministeriums sind auch die früher zugelassenen und auch im deutschen Handel erhältlichen Kunststoff-Warntafeln erlaubt, wenn sie typengenehmigt sind (z.B. mit entsprechendem Aufkleber des Herstellers).

Kennzeichnung von überstehender Ladung in Spanien

Bei Ihrem Pkw (Wohnmobil) darf die Ladung bis maximal 10 % und – sofern sie unteilbar ist – bis maximal 15 % Ihrer Länge nach hinten hinausragen. Alle nach hinten über ein Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel gekennzeichnet sein. Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet.

Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der Warntafeln quer angebracht werden und zwar so, dass die Schraffierung bei den Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes „V“ ergibt.

Genaue Informationen über Bußgelder bei der Benutzung einer falschen Warntafel liegen uns nicht vor, jedoch sind die Bußgelder höher, als der Erwerb einer Warntafel.

Passende Warntafeln finden Sie auch unter:

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